§ Präambel

Der Auftragnehmer ist ein Unternehmen, das sich auf Unternehmensberatung und Online Marketing und Sales, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, BioTech-, HealthCare- und Praxismarketing spezialisiert hat. 

Stand: 11.11.2024 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen Frank Randel, Inh. MedDirection, (nachfolgend nur Auftragnehmer) und dem Kunden geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.

(2) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(3) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB.

(4) Diese AGB gelten, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt.

(6) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Kunde“ gilt gleichwohl für alle Geschlechter.

(7) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Bei den beworbenen Produkten und Dienstleistungen auf der Website www.med-direction.de und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den Auftragnehmer zu senden. Die Anfrage kann telefonisch, per E-Mail oder über die Website erfolgen. Durch das Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.

(2) Nach Erhalt der Anfrage wird der Auftragnehmer mit dem Kunden einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen und eine weitere Zusammenarbeit zu besprechen.

(3) Der Auftragnehmer erstellt anhand des Besprochenem im Rahmen des Gesprächstermins ein Angebot, welches den Preis und den Leistungsumfang beinhalten. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen. Die Annahme des Angebotes hat zumindest textförmlich zu erfolgen. Nimmt der Kunde dieses binnen vorstehender Frist nicht an, gilt das Angebot als abgelehnt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden hiernach ein abweichendes Angebot zu unterbreiten.

(4) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Kunde erhält nach der Annahme des Angebots eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang und der Leistungszeitraum des Vertrages ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nur zu der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt ist.

(2) Ist Leistungsgegenstand die Erstellung einer Website, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung eine Übersicht, welche Inhalte von ihm zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte ein bestimmtes Format haben müssen. Das Format ergibt sich ebenfalls aus der Übersicht. Hält der Kunde diese Vorgaben nicht ein, wird der Auftragnehmer die Inhalte zu Komptabilitätszwecken bearbeiten. Etwaige zusätzliche Kosten trägt der Kunde. Auf § 4 wird hingewiesen.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine Website-Hosting-Leistungen erbringt. Der Kunde hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass er über einen eigenen geeigneten Server verfügt.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Wartungsvertrages die Backups auf dem Server des Auftragnehmers gespeichert werden. Eine Speicherung bei dem Kunden ist nicht Teil des Leistungsumfangs.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine rechtlichen Überprüfungen über den Inhalt und die Darstellungen auf der Website, Werbeanzeigen, o.Ä. vornimmt, sofern diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Eine solche rechtliche Überprüfung kann auch nicht zusätzlich vereinbart werden. Sollte der Kunde dem Auftragnehmer strafrechtlich relevante Inhalte zur Verfügung stellen und der Auftragnehmer diese strafrechtliche Relevanz erkennen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung dieser Inhalte zu verweigern. Auf § 5 und 7 wird hingewiesen.
Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt nicht für die Erstellung von Erklärungen wie z.B. einer Datenschutzerklärung oder einem Impressum.

(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer für die Wartung der Websites und das Tracking externer Systeme bedient. Dem Kunden werden vorab die externen Systeme genannt. Der Kunde wird darüber informiert, sofern der Auftragnehmer sich eines anderen Systems bedienen möchte. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Wechsels die Interessen des Kunden berücksichtigen. Der Kunde ist berechtigt bei Vorliegen von wichtigen Gründen dem Wechsel des Systems zu widersprechen.

(7) Sofern der Kunde den Auftragnehmer mit zusätzlichen Aktualisierungen oder Änderungswünschen beauftragt, die nicht Teil des Leistungsumfangs sind, ist diese Beauftragung nicht Teil des ursprünglichen Vertrages.

(8) Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Vertragsschluss über etwaige Systemvoraussetzungen, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.

(9) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Leistungserbringung nicht die Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolges geschuldet wird.

(10) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer.

(2) Weitere Konditionen wie z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisekosten, projektbezogene Anschaffungskosten etc. werden gesondert abgerechnet. Die jeweiligen Sätze ergeben sich aus dem Angebot bzw. werden, sofern nicht bei Vertragsschluss feststehend, dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und vereinbart. 

(3) Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und der Rechnung.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Honorar nicht von der Erteilung der Fördermittel abhängig ist. Dies betrifft auch die Kürzung oder den Widerruf von Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss geltend zu machen und Teilleistungen abzurechen.

(6) Sind Übernachtungskosten notwendig, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten für ein Mittelklassehotel für Geschäftsreisende inklusive Frühstück nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen. Ein Rechnungsbeleg wird dem Kunden in Kopie vorgelegt. Im Falle von Auslandsreisen gilt: Unterscheidet sich der Hotelstandard vor Ort maßgeblich vom mitteleuropäischen Standard, gilt der Standard, der dem mitteleuropäischen Mittelklassestandard am nächsten kommt.

(7) Die Fahrtkosten für Entfernungen von weniger als 10 km vom Firmensitz des Auftragnehmers werden nicht berechnet.

(8) Im Falle von Fahrtkosten ist der Auftragnehmer in der Wahl des Transportmittels frei. Der Auftragnehmer wird die wirtschaftlichen Interessen des Kunden berücksichtigen.

(9) Wurde ein Leistungsbudget vereinbart und entstehen Mehraufwände, welche nicht von dem Leistungsbudget gedeckt sind, wird der Auftragnehmer den Kunden vor Entstehung der Kosten auf diese hinweisen.

(10) Der Kunde erhält auf Aufforderung, einen Leistungsnachweis.

§ 5 Mitwirkungspflichten, Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten neben den folgenden Pflichten notwendig sein können. Der Auftragnehmer wird den Kunden rechtzeitig auf diese hinweisen.

(2) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer sämtliche notwendige Bilder, Texte oder sonstige Inhalte (im Folgenden nur Inhalte) zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sofern der Kunde keine oder unvollständige Inhalte zur Verfügung stellt und keine weitergehenden Vorgaben zu diesen macht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Auf etwaige zusätzliche Kosten wird der Kunde vorab hingewiesen.

(3) Der Kunde teilt dem Auftragnehmer sämtliche den Sachverhalt betreffenden Umstände vollständig, umfassend, rechtzeitig und wahrheitsgemäß mit, damit der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer angeforderten und für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen fristgerecht und vollständig beizubringen.

(4) Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten hat oder berechtigt ist, diese auf der zu erstellenden Website zu verwenden.

(5) Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Änderung seiner persönlichen Daten während der Vertragslaufzeit wie z.B. Adressen, E-Mailadressen o.Ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche relevante Daten korrekt und vollständig mitzuteilen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche von ihm übermittelte Daten, Inhalte und Darstellungen mit geltendem Recht übereinstimmen.

(7) Der Kunde hat dem Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung sämtliche Administrationszugänge auf Backend, FTP-Zugänge zum Server, Passwörter oder Ähnliches zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat diese über den gesamten Leistungszeitraum aufrechtzuerhalten oder Änderungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

(8) Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die übermittelten Daten und Dokumente zu verarbeiten. Der Kunde versichert, dass alle notwendigen Rechte von seinen Auftraggebern, Nutzern und aller betroffenen Dritten gewährt wurden sowie die erforderlichen Einwilligungen vorliegen, die notwendig sind, um die Leistung zu erbringen.

(9) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten mit der Behauptung erhoben werden, die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Verwendung von Inhalten auf der zu erstellenden Website, verletzen ihn oder andere in seinen oder ihren Rechten.

(10) Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Verweigert eine Partei den Abschluss eines solchen Vertrages, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(11) Der Kunde ist verpflichtet im Falle eines Werkvertrages das Werk abzunehmen, sofern keine Mängel vorliegen, die ihn berechtigen, die Abnahme zu verweigern. Die Abnahmepflicht gilt auch für die Erbringung von Teilleistungen entsprechend des Zeitplans.

(12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten auf externen Medien o.Ä. vorzunehmen.

(13) Der Auftragnehmer trifft keine unternehmerischen Entscheidungen für den Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, unternehmerische Handlungen in eigener Verantwortung umzusetzen. Dies gilt auch für die Umsetzungen von Maßnahmen und Planungen. Soweit die Beauftragung eines Berufsträgers mit besonderer staatlicher Zulassung, z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich sind, wird der Kunde diese selbst beauftragen.

§ 6 Beauftragung Dritter

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen Dritter auf eigene Kosten zu übertragen, sofern nichts anderweitig vereinbart wurde. Der Auftragnehmer überwacht und kontrolliert die Ausführungen eines von ihm beauftragten Dritten.

(2) Durch die Einbeziehung eines Dritten entsteht zu keinem Zeitpunkt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Kunden.

§ 7 Leistungszeitraum, Terminabsage

(1) Der Leistungszeitraum ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

(2) Bei den Leistungszeiträumen handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Angaben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Nach Verstreichen dieser Zeit hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst mit Verstreichen dieser Frist gerät der Auftragnehmer in Verzug. Die Parteien können die Zeiträume der Leistungserbringung und Meilensteine vereinbaren.

(3) Das Einhalten der Leistungszeiträume kann von Zuarbeiten und Mitwirkung des Kunden abhängen, vgl. § 5 der AGB. Der Auftragnehmer wird dem Kunden angemessene Fristen für seine Mitwirkungspflichten setzen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es bei dem Nichteinhalten der Mitwirkungspflichten zu Verschiebungen des Zeitplanes und der Leistungszeiträume kommen kann. Dies kann nicht dem Auftragnehmer angelastet werden.

(4) Die Parteien können Termine (z.B. Vor-Ort-Termine) vereinbaren. Der Kunde kann diese Termine innerhalb von zwei Werktagen im Vorfeld absagen, ohne dass das Honorar fällig wird. Dies betrifft keine sonstigen Aufwendungen (wie z.B. Hotelkosten, Kosten für die Hinzuziehung Dritter (z.B. Rechtsanwälte), Fahrtkosten), sofern diese Aufwendungen nicht kostenfrei storniert werden können. Fällt eine Stornierungsgebühr an, ist diese von dem Kunden zu zahlen.

§ 8 Mängelgewährleistung

(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen bei Fehlern, technischen Problemen und Unzulänglichkeiten, deren Ursache in der Systemumgebung des Kunden oder anderweitig im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.

(3) Eine zusätzliche Garantie durch den Auftragnehmer ist nicht möglich.

§ 9 Haftung

(1) Kann der Auftragnehmer einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Pandemien, Epidemien oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung oder Pandemien nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.

(2) Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% des Vereinbarten (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.

(4) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolg des Kunden.

(6) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.

§ 10 Urheberrecht; Nutzungsumfang; Umgang mit Zugangsdaten 

(1) Sämtliche Inhalte auf die zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. Angebote, Berichte, Inhalte, Analysen, Gutachten, fachkundige Stellungnahmen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen) unterliegen dem Urheberrecht. Die Inhalte werden dem Kunden nur für die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.  

(2) Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen die Inhalte und das Werk nicht verändert werden. Dies gilt auch für etwaige Reproduktionen

(3) Das Vervielfältigen oder sonstiges Kopieren der Inhalte ist untersagt, unabhängig von der Form der Inhalte. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Dem Kunden ist es untersagt, die Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde und sich dies nicht aus dem üblichen Geschäftsverkehr des Kunden ergibt.

(5) Die vertraglich geschuldete Leistung wird ausschließlich gegenüber dem Kunden erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er hat sämtliche, zur Verfügung gestellte Inhalte vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht offenkundig werden.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, bei Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Arbeiten oder der Werke des Auftragnehmers diesen als Urheber zu nennen.

(7) Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 11 Vertraulichkeit 

Vertrauliche Informationen

(1) Die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit eingespeisten bzw. verwendeten Daten unterliegen der Vertraulichkeit.
Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind und/oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter, mündlicher oder sonstiger Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehören insbesondere (aber nicht ausschließlich) die vom Kunden eingespeisten bzw. verwendeten Daten, Daten von Endverbrauchern und Unternehmenskunden, die die KI aufnimmt, Unternehmensdaten, Programmcodes u.Ä. Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die:

(a) bei Übermittlung offenkundig oder der empfangenden Partei bekannt waren oder dies im Nachhinein geworden sind;

b) einer Partei ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind;

c) eine Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat;

d) nach Empfang der empfangenden Partei von einem Dritten erlangt wurden mit der Berechtigung zur Weitergabe.

Pflichten im Hinblick auf Vertrauliche Informationen

(2) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Vertrauliche Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit empfangen, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung dieses Vertrags und im Übrigen weder für eigene noch für fremde Zwecke zu verwenden. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, die vertraulichen Informationen nur an diejenigen Personen bekanntzugeben, die Zugang zu diesen zur Durchführung dieses Vertrags benötigen und zur Vertraulichkeit entsprechend verpflichtet wurden.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird die Partei die andere Partei unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird die entsprechende Partei im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Vertrauliche Informationen und/oder Geschäftsgeheimnisse handelt und darauf hinwirken, dass von den Maßnahmen des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird.

(4) Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, die Vertraulichen Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf die Vertraulichen Informationen zu verhindern. Jede der Parteien wird den Verlust oder unbefugte Weitergabe Vertraulicher Informationen der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitteilen. Dies gilt auch bei Raub, Einbruch, Diebstahl und ähnlichen Vorkommnissen.

(5) Die empfangende Partei wird der offenbarenden Partei sämtliche Schäden inklusive etwaiger Gerichtsgebühren und angemessener Anwaltsgebühren ersetzen, welche durch den Bruch dieses § 15 durch die empfangende Partei, ihre Mitarbeiter, Organe oder Berater oder durch Mitarbeiter, Organe oder Berater eines verbundenen Unternehmens verursacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geheimnisverrat unter Umständen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz unter den Voraussetzungen des § 23 GeschGehG strafbar ist.

(6) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 12 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel 

(1) Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand, an dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.


Dresden, 11. November 2024

Diese AGB wurde für die Firma MedDirection erstellt von:
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