§ Präambel

Der Auftragnehmer ist ein Unternehmen, das sich auf Unternehmensberatungen, insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement, Beratung Maßnahmen zur Digitalisierung, HealthCare- und Praxismarketing spezialisiert hat. 

Stand: 05.06.2023 

§ 1 Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der MedDirection GbR (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Besteller von Dienstleistungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und regeln die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber in den Bereichen Qualitätsmanagement, Beratung Maßnahmen zur Digitalisierung, HealthCare- und Praxismarketing spezialisiert hat. Die nachfolgenden AGB sind maßgeblicher Vertragsbestandteil.

2. Entgegenstehende oder von den AGB des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Den nachfolgenden AGB widersprechende und ergänzende Klauseln des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer widersprochen wurde

§ 2 Vertragsabschluss/Zustandekommen des Vertrages

1. In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

2. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot unterbreiten. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 2 Wochen ab dem Angebotsdatum. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des schriftlichen Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber und Übersendung des unterzeichneten Angebotes an den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer wird den Erhalt des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebotes durch die Versendung einer Auftragsbestätigung in elektronischer Form bestätigen.

§ 3 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers/Subauftragnehmer/Vollmacht

1. Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können sie jedoch in keinem Fall ersetzen. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der vom Auftragnehmer empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen des Auftraggebers begleitet.

2. Der Auftragnehmer berät, schult und/oder coacht den Auftraggeber entsprechend des erteilten Auftrages.

3. Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers, auf dessen Grundlage der Auftrag an ihn erteilt wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung, z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese selbst beauftragen, d.h. das Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen den Auftraggebern und diesem Personenkreis zustande. Dem Auftraggeber steht es frei, sich vom Auftragnehmer geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist hierzu weder berechtigt noch aus fachlicher Sicht in der Lage.

4. Der Auftraggeber wird, die zur Vertragserfüllung notwendigen Vollmachten an den Auftragnehmer erteilen. Weitere Einzelheiten können sich aus einer Leistungsbeschreibung ergeben, welche ebenfalls Vertragsbestandteil ist.

§ 4 Tätigkeitsnachweis

1. Ob, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise bezüglich der erbrachten Leistungen des Auftragnehmers ein Tätigkeitsnachweis zu erbringen ist, werden Auftraggeber und Auftragnehmer gesondert vereinbaren.

2. Im Falle von Beratungsleistungen mit einem fest definierten Zeitaufwand, zeichnet der Auftragnehmer die in Anspruch genommen Zeiten seiner Leistungen mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden auf.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer sämtliche den Sachverhalt betreffenden Umstände vollständig, umfassend, rechtzeitig und wahrheitsgemäß mit, damit der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer schriftlich angeforderten und für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen fristgerecht und vollständig beizubringen.

2. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Auftragnehmer ausdrücklich nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages vom Auftragnehmer Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen.

3. Der Auftr saggeber wird dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung Auskunft über die Umstände erteilen, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung von Bedeutung sein könnten (z. B. Insolvenzverfahren, Verbindlichkeiten, Schufa- Eintragungen, Schreiben und Auskünfte von Förderstellen)

4. Der Auftraggeber unterlässt insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Auftragnehmers, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des zuletzt vom Auftragnehmer gezahlten Bruttojahresgehalt (einschließlich Prämien, Tantiemen, Boni) des betreffenden Mitarbeiters.

§ 6 Honorar/ Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

1. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf ein Honorar zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Höhe des Honorars ergibt sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers – zzgl. angemessenen Auslagen, Tagesspesen, Nebenkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten und projektbezogener Anschaffungen vergütet. Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

2. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle (Fördermittelgeber etc.) vorliegt, gilt der Auftraggeber als Gesamtschuldner des Coaching- bzw. Beratungshonorars.

3. Das Honorar wird mit der Erledigung des Auftrages bzw. mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen fällig, es sei denn zwischen den Parteien ist etwas Abweichendes vereinbart. Bei Aufträgen deren Bearbeitungszeit mehr als 4 Wochen beträgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorschussrechnungen zu legen und Abschlagszahlungen zu verlangen.

4. Das vereinbarte Honorar ist nach entsprechender Rechnungstellung durch den Auftragnehmer sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig, es sei denn, zwischen den Parteien ist etwas anderes vereinbart. Im Falle der erfolgsabhängigen Beratung und Erreichen zuvor gesetzter KPI’s bzw. Erfolgsmeilensteinen wird das Honorar in dem Moment fällig, in welchem der Erfolgsfall eintritt. Unabhängig von diesem Honorar sind die Spesen nach § 7 zu Zahlung fällig. Der Versand eines (unter Umständen auch vorläufigen) Zuwendungsbescheides gilt als Erfolgsfall. Sollten Fördermittel im Nachgang durch die Förderinstitution gekürzt, nicht ausgezahlt oder wiederrufen werden aus Gründen die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ändert dies nicht die Höhe und Fälligkeit der Vergütung.

5. Die Rechnungen vom Auftragnehmer werden ohne Abzüge mit Eingang beim Kunden fällig. Sie sind spätestens am 14. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu überweisen. 

6. Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es in diesem Fall nicht. 

7. Das Honorar wird auch fällig, wenn während der Tätigkeit des Auftragnehmers durch unvorhergesehene Ereignisse der Beratungsgegenstand entfällt, der Auftraggeber den Vertrag kündigt oder seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.a schuldhaft verletzt und die vereinbarte Leistung durch den Auftragnehmer nicht mehr erbracht werden kann oder gegen den Auftraggeber das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird. Die bis zur Kenntnisnahme dieser Umstände vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden voll berechnet. Für nicht erbrachte, aber vertraglich vereinbarte Leistungen stehen dem Auftragnehmer 50 % des vereinbarten Honorars als pauschaler Schadenersatz zzgl. nachzuweisender Ausgaben zu. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich gestattet.

8. Falls der Auftragnehmer über den vereinbarten Umfang hinaus tätig werden muss, wird er dies dem Auftraggeber schriftlich mitteilen und sich dessen schriftliche Einwilligung zur fortlaufenden Tätigkeit einholen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, beträgt das Honorar des Auftragnehmers für diesen Falle 150,00 € zzgl. USt. je Stunde.

9. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Honorars ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln, womit sich der Auftraggeber bei Unterzeichnung des Angebotes ausdrücklich einverstanden erklärt.

§ 7 Spesen und Sonderleistungen

1. Im Rahmen der Auftragsdurchführung werden Spesen und Reisekosten im Inland pauschal, im Ausland nach Aufwand, berechnet. 

2. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, gilt die als Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügte Reisekostenregelung einschließlich der dort genannten Pauschalen.

3. Die Abrechnung der Spesen und Sonderleistungen erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Die Erstattung der Spesen und Sonderleistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

4. Über anfallende Reisekosten, Handelsregisterkosten und Kurierkosten wird der Auftraggeber im Vorfeld in textform informiert.

§ 8 Sonstige Aufwendungen

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung der Beratungstätigkeit notwendigen Auslagen, wie z. B. Werbekosten, Hostinkosten die Hinzuziehung von Buchhaltern oder Gutachtern, zu ersetzen oder selbst vorab zu begleichen.

2. Honorare und Kosten für vom Auftragnehmer hinzugezogene spezialisierte Dritte, welche nicht unmittelbar vom Auftraggeber beauftragt werden, sind dem Auftragnehmer nach gesonderter Abrechnung und gegen Vorlage von Rechnungen und Zahlungsnachweisen zu erstatten, sofern der Auftraggeber in die Hinzuziehung eingewilligt oder diese geduldet hat und die Abrechnung dieser Fremdleistungen der Üblichkeit oder Gesetzlichkeit entspricht. Die Erstattung der sonstigen Aufwendungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

§ 9 Terminabsage

1. Eine kostenfreie Absage des Coaching- bzw. Beratungstermins ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich (bei Montagsterminen bis Donnerstag 14:00 Uhr), danach wird bei einer vom Auftraggeber zu vertretenen Nichtwahrnehmung des Coaching- bzw. Beratungstermins 75 % des für diesen Coaching- bzw. Beratungstermin vereinbarten Honorars zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht für das kostenlose Erstgespräch

§ 10 Schutz des geistigen Eigentums

1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten erstellten Unterlagen und Dokumenten, insbesondere Angebote, Berichte, Download Produkte, Inhalte, Analysen, Gutachten, fachkundige Stellungnahmen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erhält ein einfaches Nutzungsrecht

2. Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine Kopie des Download-Produkts durch den Auftraggeber auf einem Computer bzw. sonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken und für den internen Gebrauch zu vervielfältigen.

3. Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich verboten, eine Datei oder Teile davon zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.

4. Die einfache Nutzungslizenz berechtigt den Auftraggeber ebenfalls, bereitgestellte Ton – und Videoaufnahmen während des bestehenden Auftragsverhältnisses uneingeschränkt wiederzugeben. Die Verbreitung der Ton- und Videoaufnahmen ist untersagt.

5. Die vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten erstellten Unterlagen und Dokumenten dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, diese Unterlagen und Dokumente ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung dieser Unterlagen und Dokumente eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit- gegenüber Dritten.

6. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Der Auftraggeber akzeptiert, dass es technisch nicht möglich ist, eine 100%ige Verfügbarkeit der Digital-Produkte zu garantieren. Der Auftragnehmer unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Digital-Produkte ohne ungeplante Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

1- Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag endet grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung(en), durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

2. Der Vertrag kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer etwaigen Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigt werden. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß 5.3 verletzt,
b) der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder
c) der Auftraggeber gegen die Urheberrechte gemäß § 10 verstößt.

3. Für die Leistungen, die der Auftragnehmer bis zur außerordentlichen Kündigung erbracht hat, ist er vom Auftraggeber voll zu honorieren. Für nicht erbrachte vertraglich vereinbarte Leistungen stehen dem Auftragnehmer 50 % des vereinbarten Honorars als pauschaler Schadenersatz zzgl. nachzuweisender Ausgaben zu. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich gestattet.

§12 Haftung/Abtretung

1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt auf 250.000 €.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn. Der Auftragnehmer haftet für Sachschäden nur, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen direkt verursacht wurden.

3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlösse in den Ziffern 12.1. und 12.2. gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers

4. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein anspruchsbegründendes Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

5. Mündliche Auskünfte oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

6. Sofern der Auftragnehmer die Auftragserfüllung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistung- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

7. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 13 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

1. Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung seines Auftrages ihm übergebenen Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel, grundsätzlich drei Jahre (ab Auftragserteilung) auf, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen.Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer, auf Verlangen des Auftraggebers, alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit zur Durchführung des Auftrags von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.

2. Der Auftragnehmer kann von den zurückzugebenden Unterlagen Kopien fertigen und diese zum Nachweis seiner Tätigkeit zurückbehalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, spezielle Berechnungsprogramme oder andere Arbeits- und Hilfsmittel (Tools), die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich waren, herauszugeben.

3. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Zuwendungsgebern) obliegt dem Auftraggeber.

§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutz

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden. Diese Regelung gilt umgekehrt auch für den Auftraggeber.

2. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die ihm zum Zwecke der Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

3. Der Auftragnehmer wird die einschlägigen datenschutzrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einhalten und gegebenenfalls gesonderte vertragliche Vereinbarungen hierzu treffen, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage von Art. 13 DSGVO in einem gesonderten Schreiben über den Datenschutz bei der Erhebung von personenbezogenen Daten informiert.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 16 Sonstiges

1. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages über die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers im Sinne des § 3 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

ANLAGE 1

REGELUNG DER REISEKOSTEN, SPESEN UND AUSLAGENREISEKOSTENPAUSCHALE
Die Höhe der Reisekosten beträgt EUR 0,90 zzgl. Umsatzsteuer je Kilometer unabhängig vom
gewählten Verkehrsmittel. Reisekosten für Entfernungen von weniger als 10 km vom Firmensitz des Auftragnehmers werden nicht berechnet.

Übernachtungspauschale Inland – Übernachtungspauschale im Inland (inkl. Spesen): EUR 125,00 / Übernachtung.

REISEKOSTEN AUSLAND
Reisekosten und Spesen für Reisen ins Ausland werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand berechnet.

Übernachtungen im Ausland werden nach Aufwand berechnet.

Es werden jeweils die Kosten für ein Mittelklassehotel für Geschäftsreisende inklusive Frühstück nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Unterscheidet sich der Hotelstandard vor Ort maßgeblich vom mitteleuropäischen Standard, gilt der Standard, der dem mitteleuropäischen Mittelklassestandard am nächsten kommt.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt mit Rechnungstellung der Leistungen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir die Fahrtkilometer zum Ort der Leistungserbringung von MedDirection des eingesetzten Mitarbeiters. Ein Anspruch auf Einsatz von Mitarbeitern aus der jeweils nächstgelegenen Lokation besteht nicht. Die Mitarbeiter werden nach Befähigung zur Leistungserbringung ausgewählt. Die Planung erfolgt für den Kunden optimiert, je nach Verfügbarkeit wird die nächstgelegene Lokation berücksichtigt.

Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.